Allgemeine Geschäftsbedingungen simply²show Inh. Georg Witkowski § 1 Allgemeines 1. Die nachfolgenden Geschäftsbedingungen gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen mit unseren Kunden und sind für den Inhalt abgeschlossener Verträge allein maßgebend. 2. Wir beliefern ausschließlich Unternehmer welche nachstehend als Kunde bezeichnet werden. Unternehmer im Sinne der Geschäftsbedingungen sind natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, mit denen in Geschäftsbeziehung getreten wird, die in Ausübung einer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln 3. Von diesen Geschäftsbedingungen abweichende Regelungen, insbesondere auch abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen von Kunden, werden, selbst bei Kenntnis, nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt. Änderungen und Ergänzungen eines Vertrages sowie Nebenabreden sind nur dann verbindlich, wenn sie schriftlich bestätigt werden. Die Entgegennahme von Lieferungen oder Teillieferungen durch den Kunden gilt in jedem Fall als Anerkennung der Geschäftsbedingungen. 4. Für die Vermietung von Waren und für Werkleistungen gelten außerdem besonderen Bedingungen. § 2 Vertragsabschluss und Pflichten des Kunden 1. Unsere Angebote sind freibleibend und maximal 6 Wochen gültig. Technische Änderungen oder Änderungen der Software im Sinne eines technischen Fortschrittes sowie Änderungen in Form, Farbe oder Gewicht bleiben im Rahmen des Zumutbaren vorbehalten. 2. Mit der Bestellung einer Ware erklärt der Kunde verbindlich, die bestellte Ware erwerben zu wollen. Der Vertrag kommt erst durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung zustande. Wird die Lieferung durchgeführt, ohne dass dem Käufer vorher eine Auftragsbestätigung zugeht, so kommt der Vertrag durch die Annahme der Lieferung unter diesen Geschäftsbedingungen zustande. 3. Der Vertragsschluss erfolgt unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung durch unsere Zulieferer. Dies gilt nur für den Fall, dass die Falsch- oder Nichtlieferung nicht von uns zu vertreten ist, insbesondere bei Abschluss eines kongruenten Deckungsgeschäftes mit unserem Zulieferer. Der Kunde wird über die Nichtverfügbarkeit der Leistung unverzüglich informiert. Eine eventuelle Gegenleistung wird unverzüglich zurückerstattet. 4. Der Kunde erkennt an, dass wir für eine erfolgreiche und zeitgerechte Durchführung der von uns geschuldeten Leistungen (insbesondere Installations-, Beratungs-, oder andere Werk- oder Dienstleistungen) auf die umfassende Mitwirkung des Kunden angewiesen ist. Der Kunde verpflichtet sich daher, sämtliche für eine sachgerechte Leistungsdurchführung erforderlichen Informationen rechtzeitig und vollständig zur Verfügung zu stellen. 5. Der Kunde ist verpflichtet, die Ware pfleglich zu behandeln. Sofern Wartungs- und Inspektionsarbeiten erforderlich sind, hat der Kunde diese auf eigene Kosten durchzuführen. 6. Der Kunde berechtigt simply2show oder deren beauftragte, Fotos, Videos oder Berichte über den gekauften oder gemieteten Gegenstand und dessen Verwendung inklusive der dazu verwendeten Geräte oder Vorrichtungen und Gebäude zu erstellen, zu veröffentlichen und übertragen simply2show oder deren Nachfolger das Copyright. § 4 Preise und Zahlungen 1. Die einem Kunde angebotenen Preise verstehen sich zuzüglich der am Tag der Lieferung gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer ohne Montage und Versand/Transportkosten. Die Preise verstehen sich in Euro, sofern keine andere Währung angegeben wird. Es gilt als vereinbart, dass nach der Auftragsbestätigung, 50% des Kaufpreises fällig werden, der Rest bei Lieferung. Der Versand/Transport erfolgt nach unserer freien Wahl. Frachtfreie Lieferung erfolgt nur gegen gesonderte Vereinbarung. 2. Unsere Rechnungen sind innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungslegung ohne Abzug fällig und durch Überweisung auf ein dem Kunden bekannt gegebenen deutschen Bankkonto zu begleichen. Die Annahme von Wechsel und Schecks ist ausgeschlossen. 3. Gerät der Kunde in Zahlungsverzug, ist er zur Leistung von Verzugszinsen in Höhe von 5 % über dem Basiszinssatz verpflichtet. Gegenüber dem Kunde behalten wir uns vor, einen höheren Verzugsschaden nachzuweisen und geltend zu machen. 4. Kommt der Kunde mit einer fälligen Zahlung in Verzug, oder werden sonstige Tatsachen bekannt, aus denen sich eine erhebliche Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Kunden ergibt, oder bestehen aus anderen Gründen erhebliche Zweifel an der Zahlungsfähigkeit oder Zahlungswilligkeit des Kunden, so sind wir berechtigt, die sofortige Zahlung aller offen stehenden Rechnungen zu fordern und für sämtliche noch ausstehenden Lieferungen Vorkasse zu verlangen oder vorbehaltlich der uns sonst zustehenden Rechte vom Vertrag unter Setzung einer angemessenen Frist für die Bezahlung zurückzutreten. 5. Die in Ziffer 4 genannten Rechte stehen uns auch dann zu, wenn über den Betrieb des Kunden das Insolvenzverfahren eröffnet oder ein entsprechender Antrag mangels Masse abgelehnt wird, oder wenn der Betrieb des Unternehmers aufgelöst oder liquidiert wird, oder wenn Zwangsvollstreckungsmaßnahmen nicht unbedeutenden Umfangs gegen Teile des Vermögens des Kunden durchgeführt werden. 6. Dem Kunden steht ein Zurückbehaltungsrecht nur zu, sofern sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht und wir dies anerkannt haben oder rechtskräftig festgestellt worden sind. § 6 Lieferzeit/Liefertermin, Gefahrenübergang und Abnahme 1. Von uns zugesagte Lieferfristen und Liefertermine sind unverbindlich und stehen unter dem Vorbehalt der vollständigen und rechtzeitigen Belieferung durch den Vorlieferanten. Die Lieferfrist ist eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf der Liefergegenstand das Lager verlassen hat oder die Versandbereitschaft dem Kunden mitgeteilt ist. Sind Aufträge zum Zeitpunkt der Erteilung ganz oder teilweise nicht ausführbar, so behalten wir uns vor, diese zu stornieren. Irgendwelche Schadensersatzansprüche kann der Kunde aus der verzögerten oder unterbliebenen Lieferung nicht herleiten, sofern uns nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt. Die Einhaltung der Lieferfrist setzt die Erfüllung sämtlicher Vertragspflichten des Kunden voraus. 2. Werden wir an der Einhaltung der Lieferfrist durch unvorhergesehene, außerhalb unseres Einwirkungsbereichs liegende Umstände gehindert, die mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns nicht abgewendet werden können (höhere Gewalt), so verlängert sich der Liefertermin angemessen um die Zeitdauer und den Umfang solcher Hindernisse, sofern nicht die Leistung endgültig unmöglich ist. Als höhere Gewalt gelten insbesondere Betriebsstörungen durch Feuer, Wasser und ähnliche Umstände, Ausfall von Produktionsanlagen und Maschinen, Streik und Aussperrung, Mangel an Arbeitskräften, Material, Energie, Transportmöglichkeiten etc., gleichgültig ob diese Umstände bei uns oder bei einem unserer Vor- oder Zulieferanten eintreten. Im Falle der Verlängerung des Liefertermins ist der Kunde berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, sofern er uns eine angemessene Nachfrist zur Leistung stellt. Für den Fall endgültiger Unmöglichkeit oder Unvermögen aus solchen Gründen werden wir von der Verpflichtung zur Leistung frei. 3. Im Falle einer von uns nicht zu vertretenden Nichteinhaltung eines Liefertermins oder Unmöglichkeit der Leistung steht dem Kunde im Falle des Verzugs, jedoch erst nach Setzung einer angemessenen Nachfrist, ein Rücktrittsrecht bezüglich aller Lieferungen zu, die bei Fristablauf nicht versandbereit gemeldet sind. Weitergehende Ansprüche, wie Schadensersatzansprüche wegen verspäteter Lieferung oder wegen Nichterfüllung, insbesondere Ansprüche auf Ersatz eines mittelbaren Schadens, sind ausgeschlossen, sofern uns nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt. Die Verzugsentschädigung beträgt für den Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit für jede volle Woche Verspätung maximal ½ v.H., im ganzen aber höchstens 5 v.H. des Wertes der Gesamtlieferung. 4. Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist Lieferung "ab Werk" vereinbart. 5. Die Gefahr des zufälligen Unterganges und der zufälligen Verschlechterung der Ware mit der Zustellung der Bereitstellungsanzeige, geht mit der Übergabe, beim Versendungskauf mit der Auslieferung der Ware an den Spediteur, den Frachtführer oder an die sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person, spätestens jedoch zu dem Zeitpunkt auf den Kunden über, zu dem die Ware unser Auslieferungslager verlässt, je nachdem, welches Ereignis früher eintritt. Dies gilt auch, wenn frachtfreie Lieferung vereinbart ist. Verzögert sich der Versand infolge von Umständen, die der Kunde zu vertreten hat, so geht die Gefahr vom Tage der Versandbereitschaft ab auf den Kunden über; jedoch ist der Lieferer verpflichtet, auf Wunsch und Kosten des Kunden die Versicherungen zu bewirken, die dieser verlangt 6. Der Kunde ist verpflichtet, die Ware abzunehmen. Der Übergabe steht es gleich, wenn der Kunde im Verzug der Annahme ist. § 8 Eigentumsvorbehalt 1. Wir behalten uns das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Begleichung aller Forderungen aus einer laufenden Geschäftsbeziehung vor. 2. Der Kunde ist nicht ermächtigt, die unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware im gewöhnlichen Geschäftsverkehr zu veräußern 3. Der Kunde ist verpflichtet, uns den Zugriff Dritter auf die Vorbehaltsware, etwa im Falle einer Pfändung, sowie etwaige Beschädigungen oder die Vernichtung der Ware unverzüglich mitzuteilen. Einen Besitzwechsel der Vorbehaltsware sowie den eigenen Wohnsitzwechsel oder den Wechsel des Geschäftssitzes hat uns der Kunde unverzüglich anzuzeigen. 4. Wir sind ohne weiteres bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden berechtigt, insbesondere bei Zahlungsverzug und bei Eintritt einer erheblichen Verschlechterung in den Vermögensverhältnissen des Kunden, vom Vertrag zurückzutreten und die Vorbehaltsware herauszuverlangen. Der Kunde ist dann verpflichtet, uns den Zutritt zu seinen Räumen und die Besitznahme zu gestatten. § 9 Gewährleistung 1. Wir gewährleisten für eine Dauer von 12 Monaten ab Lieferdatum, dass die Liefergegenstände nach dem jeweiligen Stand der Technik frei von Fehlern sind. Eine Haftung für normale Abnutzung ist ausgeschlossen, bei beschädigter oder geöffneter Ware entfällt jegliche Gewährleistung. 2. Uns stehen bei Mangel der Ware binnen angemessener Zeit 3 Nachbesserungsversuche zu. Als angemessen gilt eine Nachbesserungsfrist von 10 Werktagen. Ist die Nachbesserung wirtschaftlich nicht zumutbar, erfolgt die Nachbesserung durch Ersatzlieferung. 3. Schlägt die Nachbesserung oder Ersatzlieferung fehl, kann der Kunde nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrags (Rücktritt) verlangen. Bei einer nur geringfügigen Vertragswidrigkeit, insbesondere bei nur geringfügigen Mängeln, steht dem Kunden jedoch kein Rücktrittsrecht zu. 4. Der Kunde hat die Ware unverzüglich nach Ablieferung auf ihre Mängelfreiheit und Vollständigkeit zu überprüfen und dabei entdeckte Mängel uns unverzüglich anzuzeigen. Versäumt der Kunde die rechtzeitige Untersuchung oder Mängelanzeige, gilt die gelieferte Ware als genehmigt, es sei denn, der Mangel war bei der Untersuchung nicht erkennbar. Später entdeckte Mängel sind uns ebenfalls unverzüglich anzuzeigen; anderenfalls gilt die Ware auch im Hinblick auf diese Mängel als genehmigt. Die Mängelanzeige hat jeweils schriftlich zu erfolgen und den gerügten Mangel genau zu beschreiben.. 5. Wählt der Kunde wegen eines Rechts- oder Sachmangels nach gescheiterter Nacherfüllung den Rücktritt vom Vertrag, steht ihm daneben kein Schadensersatz wegen des Mangels zu. 6. Als Beschaffenheit der Ware gilt grundsätzlich nur unsere Produktbeschreibung als vereinbart. Öffentliche Äußerungen, Anpreisungen oder Werbung stellen daneben keine vertragsgemäße Beschaffenheitsangabe der Ware dar. 7. Es wird keine Gewähr übernommen für Schäden, die aus nachfolgenden Gründen entstanden sind: Ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung, fehlerhafte Montage bzw. Inbetriebsetzung durch den Besteller oder Dritte, natürliche Abnutzung, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung, ungeeignete Betriebsmittel, mangelhafte Bauarbeiten, ungeeigneter Baugrund, chemische, elektrochemische oder elektrische Einflüsse, sofern sie nicht auf unser Verschulden zurückzuführen sind. 8. Reparaturen, die während der Gewährleistungsfrist ausgeführt werden, führen grundsätzlich nicht zu einer Verlängerung der Gewährleistungsfrist. 9. Voraussetzung der Gewährleistungsansprüche von Kunden ist, dass der fehlerhafte Liefergegenstand nach unserer Wahl entweder von uns bei dem Kunden besichtigt und überprüft werden kann oder auf unseren Wunsch, in einer ordnungsgemäßen sicheren Verpackung, frachtfrei und auf Gefahr des Kunden, an uns oder an einen von uns bezeichneten Reparaturbetrieb versandt wird. Ersetzte Teile gehen in unser Eigentum über. 10. Durch etwa seitens des Kunden oder Dritter vorgenommene Änderungen, Manipulation und oder Instandsetzungsarbeiten an der Ware wird die Haftung für die daraus entstehenden Folgen ausgeschlossen. § 10 Haftung 1. Bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen beschränkt sich unsere Haftung auf den nach der Art der Ware vorhersehbaren, vertragstypischen unmittelbaren Durchschnittsschaden. Dies gilt auch bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen. Gegenüber unseren Kunden haften wir bei leicht fahrlässiger Verletzung unwesentlicher Vertragspflichten nicht. 2. Die vorstehenden Haftungsausschlüsse und Haftungsbeschränkungen gelten nicht in Fällen verschuldensunabhängiger Haftung, insbesondere nach dem Produkthaftungsgesetz, bei verschuldeten Körper- und Gesundheitsschäden oder Verlust des Lebens. 3. Schadensersatzansprüche des Kunden wegen eines Mangels verjähren nach einem Jahr ab Ablieferung der Ware. Dies gilt nicht, wenn uns Arglist vorwerfbar ist. 4. Bei der Verwendung der s2s-Software übernimmt simply2show keinerlei Haftung, weder für den Content noch für Schäden an Hardware oder Daten. § 11 Urheber- und Nutzungsrechte 1. Unsere Produkte, insbesondere Software, Bedienteil, und Leistungen sind urheberrechtlich geschützt. Wir räumen dem Kunden ein einfaches, widerrufliches Recht ein, die gelieferte Software auf dem von uns geliefertem Rechner und nur zu eigenen betrieblichen Zwecken zu nutzen. Für weitere Wiedergabebildschirme und Rechner sind weitere Nutzungsrechte notwendig. 2. Mit dem Kauf, erkärt der Käufer, die Vertraulichkeitserklärung als angenommen und verbindlich. Einsicht unter Menue/Vertraulichkeitserklärung 3. Die Vergabe von Unterlizenzen, das Vervielfältigen, Vermieten oder Verwerten in sonstiger Weise ist nicht zulässig. § 12 Schlussbestimmungen 1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden keine Anwendung. 2. Sollte eine Bestimmung dieser Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird die Gültigkeit der übrigen Bedingungen dadurch nicht berührt. Die ganz oder teilweise unwirksame Regelung soll durch eine Regelung ersetzt werden, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen möglichst nahe kommt. 3. Als Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist Obernburg am Main mit der Maßgabe vereinbart, dass wir auch berechtigt sind, am Ort des Sitzes oder einer Niederlassung des Kunden zu klagen. Dasselbe gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind. 4. Soweit wir nach der Verpackungs-VO zur Rücknahme von Verkaufs- oder Transportverpackungen verpflichtet sein sollten, hat der Kunde diese Verpackungen kostenfrei an unserem Auslieferungslager zur Verfügung zu stellen und zwar gereinigt, frei von Fremdstoffen und getrennt nach Materialsorten. 5. Der Kunde ist damit einverstanden, dass wir die aus der Geschäftsbeziehung mit ihm erhaltenen Daten im Sinne des Datenschutzgesetzes für unsere eigenen geschäftlichen Zwecke verwenden. 6. Abänderungen dieser Bestimmungen sind nur in Schriftform möglich. Die Schriftformvereinbarung kann gleichfalls nur schriftlich geändert werden. Achtung!  Vergütungen und/oder Verspiegelungen des Schaufensters (Glas) können die Funktion des Durchglasbedienteil beeinträchtigen oder verhindern. Erlenbach im Mai 2013
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