Vertraulichkeitsvereinbarung
Zwischen
[simply²show, Georg Witkowski]
- nachfolgend: simply²show -
und
dem Käufer
- nachfolgend: Käufer-
Vorbemerkung:
simply²show hat eine „Interaktives Schaufenster“ entwickelt (nachfolgend: das Projekt) und
befindet sich derzeit in der Umsetzung. Der Käufer soll als Mitarbeiter-, Geschäftspartner-,
Auftragsgeber-, Investor- oder anderweitig Geschäftsbeziehungen mit der simply²show
eingehen und in diesem Zusammenhang Informationen über das oben bezeichnete Projekt
erhalten.
Der Käufer verpflichtet sich mit vorliegender Erklärung, diese Informationen streng vertraulich
zu behandeln. Die Parteien vereinbaren hiermit folgendes:
Der Käufer verpflichtet sich, sämtliche Informationen, die Sie aus der Zusammenarbeit mit
der simply²show über das Projekt erhält, streng vertraulich zu behandeln und
Informationen nicht für eigene Projekte zu verwenden, und nach besten Kräften vor
dem Zugriff Dritter zu schützen. Der Käufer verpflichtet sich ferner, etwaige Mitarbeiter
oder Subunternehmer (sofern diese zwingend Zugriff auf die Informationen erhalten
müssen) ausdrücklich auf die Vertraulichkeit der Informationen hinzuweisen und diese
Hilfspersonen ebenfalls schriftlich zur vertraulichen Behandlung zu verpflichten. Einen
Verstoß der Hilfspersonen hat der Käufer wie eigenes Verschulden zu verantworten.
Bei einem Verstoß gegen diese Vertraulichkeitsvereinbarung haftet der Käufer für alle
resultierenden Schäden. Ferner berechtigt ein Verstoß die simply²show zur sofortigen
Kündigung aller Geschäftsbeziehungen aus wichtigem Grund.
Diese Vereinbarung bindet den Käufer auch nach Kündigung der Vereinbarung für einen
Zeitraum von drei Jahren nach Vertragsende.
Die Rechte und Pflichten der Parteien aus dieser Vereinbarung gelten für und gegen die
jeweiligen Rechtsnachfolger. Eine Abtretung von Rechten und Pflichten aus dieser
Vereinbarung bedarf der schriftlichen Zustimmung der anderen Partei.
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so wird die
Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon nicht berührt. An die Stelle der
unwirksamen Bestimmungen soll eine andere treten, die wirksam ist und die nach Inhalt
und Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
Die Vereinbarung unterliegt deutschem Recht. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle
Streitigkeiten aus dieser Vereinbarung ist Obernburg/Main.
Erlenbach im November 2012